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   LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2015 - L 5 U 48/12   

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https://dejure.org/2015,26670
LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2015 - L 5 U 48/12 (https://dejure.org/2015,26670)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 27.05.2015 - L 5 U 48/12 (https://dejure.org/2015,26670)
LSG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 27. Mai 2015 - L 5 U 48/12 (https://dejure.org/2015,26670)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - Dienstreise - Fortbildung - Skifahren - eigenwirtschaftliche Tätigkeit - Begleitprogramm - Snow Funiade

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sportunfall beim Betriebsseminar - Ein Skiunfall während des Begleitprogramms einer Firmentagung stellt keinen Arbeitsunfall dar

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 13.12.2005 - B 2 U 29/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2015 - L 5 U 48/12
    Dieser ist objektiv zu beurteilen; der gesetzliche Unfallversicherungsschutz ist der Disposition der Arbeitsvertragspartei grundsätzlich entzogen (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2005 - B 2 U 29/04 R).

    Eine Ausgleichsfunktion des Skifahrens zur Gesunderhaltung der Beschäftigten z. B. mit dem Ziel, die Arbeitskraft für das Unternehmen zu stärken oder wieder herzustellen, (vgl. BSG, Urteil vom 13. Dezember 2005 - B 2 U 29/04 R) ist hier schon überhaupt nicht gegeben.

  • BSG, 25.08.1994 - 2 RU 23/93

    Versicherungsschutz - Sportlicher Wettkampf - Motivationsreise

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2015 - L 5 U 48/12
    Die Veranstaltung in W. stellte zur Überzeugung des Senats zwar insgesamt keine sog. Motivationsreise (vgl. BSG, Urteil vom 22. August 1994, AZ: 2 RU 23/93) dar, bei der grundsätzlich ein Versicherungsschutz der teilnehmenden Beschäftigten bei einer solchen vom Unternehmen veranstalteten Reise ausgeschlossen ist.

    Auch wenn etwa der Arbeitgeber die Finanzierung des Skifahrens übernommen hat und die entsprechenden Veranstaltungen organisiert und bezahlt, ergibt sich hieraus kein Versicherungsschutz (vgl. BSG, Urteil vom 25. August 1994 - 2 RU 23/93).

  • BSG, 07.12.2004 - B 2 U 47/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2015 - L 5 U 48/12
    Eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung muss von ihrem Programm her geeignet sein, die Gesamtheit der Belegschaft und nicht nur einen begrenzten Teil anzusprechen (vgl. etwa BSG, Urteil vom 7. Dezember 2004, AZ: B 2 U 47/03 R sowie vom 22. September 2009, AZ: B 2 U 27/08 R).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2015 - L 5 U 48/12
    Der hiernach erforderliche innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenzen liegt, bis zu welcher nach den gesetzlichen Vorgaben der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (vgl. BSGE 58, 76, 77; Urteil vom 27. Mai 1997 - B 2 RU 26/96 m. w. N.).
  • BSG, 22.09.2009 - B 2 U 27/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2015 - L 5 U 48/12
    Eine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung muss von ihrem Programm her geeignet sein, die Gesamtheit der Belegschaft und nicht nur einen begrenzten Teil anzusprechen (vgl. etwa BSG, Urteil vom 7. Dezember 2004, AZ: B 2 U 47/03 R sowie vom 22. September 2009, AZ: B 2 U 27/08 R).
  • BSG, 01.07.1997 - 2 RU 26/96

    Prozeßführungsbefugnis eines Kfz-Haftpflichtversicherers

    Auszug aus LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2015 - L 5 U 48/12
    Der hiernach erforderliche innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenzen liegt, bis zu welcher nach den gesetzlichen Vorgaben der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung reicht (vgl. BSGE 58, 76, 77; Urteil vom 27. Mai 1997 - B 2 RU 26/96 m. w. N.).
  • LSG Bayern, 24.05.2016 - L 3 U 175/13

    Kein Arbeitsunfall bei Workshop "Fechten"

    Der Workshop diente vielmehr erkennbar und abgrenzbar vom übrigen Programm der Unterhaltung, Entspannung und Geselligkeit sowie der Auflockerung der Veranstaltung (vgl. auch: LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 27. Mai 2015 - L 5 U 48/12 -, juris zu einem im Tagungsprogramm angekündigten Skifahren; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. August 2011 - L 3 U 145/09 -, juris zu einem Tischtennisspiel am Rande einer Fortbildungsveranstaltung; Hessisches LSG, Urteil vom 15. März 2011 - L 3 U 64/06 -, juris sowie LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Oktober 2010 - L 2 U 70/10 -, juris, jeweils zu einem im Rahmen einer Dienstreise als Programmpunkt vorgesehenen Fußballspiel; LSG Hamburg, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - L 3 U 24/07 -, juris zu einer Hundeschlittenfahrt im Rahmen einer etwaigen Dienstreise; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Februar 2004 - L 3 U 175/03 -, juris zu einem Snow-Rafting im Rahmen einer Dienstreise; anders: Thüringer LSG, Urteil vom 7. Mai 2008- L 3 U 1062/06 -, juris zu einem im Rahmen einer Dienstreise als Programmpunkt vorgesehenen Fußballspiel).
  • LSG Hessen, 29.03.2021 - L 3 U 157/18

    Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall in der gesetzlichen

    Der Tagungspunkt der "afternoon activity" an den beiden ersten Veranstaltungstagen war erkennbar nicht Teil des inhaltlichen Tagungsprogramms, sondern Begleitprogramm, das - klar abgrenzbar von den inhaltlichen Tagesordnungspunkten - zunächst einmal der Unterhaltung, Entspannung und Geselligkeit sowie der Auflockerung der Veranstaltung diente (vgl. entsprechend auch Bayerisches LSG, Urteil vom 24. Mai 2016 - L 3 U 175/13 - zu einem Fecht-Workshop; HLSG, Urteil vom 15. März 2011 - L 3 U 64/06 - sowie LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Oktober 2010 - L 2 U 70/10 -, jeweils zu einem im Rahmen einer Dienstreise als Programmpunkt vorgesehenen Fußballspiel; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 27. Mai 2015 - L 5 U 48/12 - und HLSG, Urteil vom 1. Dezember 2020 - L 3 U 169/17 - zum Skilaufen als Teil des Veranstaltungsprogramms; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. August 2011 - L 3 U 145/09 - zu einem Tischtennisspiel am Rande einer Fortbildungsveranstaltung; LSG Hamburg, Beschluss vom 6. Dezember 2007 - L 3 U 24/07 - zu einer Hundeschlittenfahrt im Rahmen einer etwaigen Dienstreise; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Februar 2004 - L 3 U 175/03 - zu einem Snow-Rafting im Rahmen einer Dienstreise; anders: Thüringer LSG, Urteil vom 7. Mai 2008- L 3 U 1062/06 -, zu einem im Rahmen einer Dienstreise als Programmpunkt vorgesehenen Fußballspiel; jeweils juris).
  • BSG, 18.01.2016 - B 2 U 255/15 B
    L 5 U 48/12 (LSG Mecklenburg-Vorpommern).
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